Wieder mal der Artikel 72 VTS:
Zitat:
.... Scheiben, die für die Sicht des Führers (nicht A.H.

) oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens
70% Licht durchlassen.
Die 70% lassen sich auf Beschriftungen und Kleber abwälzen - ist der undurchsichtige Kleber alsi <30% der Scheibe, ist er erlaubt...
