schreibt ihm doch über http://www.alfa155.ch
dort wird er sich sicher eher melden... oder irgendwer hat sicher die handynr von ihm!
Felgen dimensonen anderst
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Richtlinen für das DTC hier ein kleiner einblick
Für die Felgen ist der Zulassungsstelle eine Eigunugserklärung gemäss asa-Richtlinie 2A Ziffer 5134 vorzulegen.
Die aufgeführten Felgendimensionen können achsweise unterschiedlich kombiniert werden, wobei die Breite der Felgen auf der Vorderachse (Va) gleich oder max. 2 Zoll kleiner als diejenige auf der Hinterachse (Ha) und die Einpresstiefe (ET) der Felgen auf der Va bis max. 20mm grösser oder gleich derjenigen auf der Ha sein müssen. Es dürfen jedoch nur Felgen mit gleichem Durchmesser verwendet werden.
Liegen die angegebenen Reifendimensionen ausserhalb der ETRTO-Angaben, dann ist gemäss asa-Richtlinie 2A Ziffer 5134 für diese Felgen-Reifenpaarung eine gesonderte Bestätigung beizubringen. Die aufgeführten Reifen können achsweise unterschiedlich kombiniet werden, wobei die Vorgaben gemäss asa-Richtlinie 2A, Ziffer 5133 Sonerfälle betreffend unterschiedlichen Rad/Reifendimensionen, einzuhalten sind. Die verwendeten Reifen müssen alle von selben Hersteller stammen. Liegt vom Reifenhersteller keine entsprechende Bestätigung über mögliche Kombinationen unterschiedlicher Profilmuster vor, so müssen alle Reifen identische Profilmuster aufweisen. Der Geschwindigkeitsindex und die Mindesttragkraft müssen für das betreffende Fahrzeug ausreichend sein. Bei Fahrzeugen, die mit ABS ausgerüstet sind, muss der Reifenumfang an der Va und Ha identisch sein.
Für die Felgen ist der Zulassungsstelle eine Eigunugserklärung gemäss asa-Richtlinie 2A Ziffer 5134 vorzulegen.
Die aufgeführten Felgendimensionen können achsweise unterschiedlich kombiniert werden, wobei die Breite der Felgen auf der Vorderachse (Va) gleich oder max. 2 Zoll kleiner als diejenige auf der Hinterachse (Ha) und die Einpresstiefe (ET) der Felgen auf der Va bis max. 20mm grösser oder gleich derjenigen auf der Ha sein müssen. Es dürfen jedoch nur Felgen mit gleichem Durchmesser verwendet werden.
Liegen die angegebenen Reifendimensionen ausserhalb der ETRTO-Angaben, dann ist gemäss asa-Richtlinie 2A Ziffer 5134 für diese Felgen-Reifenpaarung eine gesonderte Bestätigung beizubringen. Die aufgeführten Reifen können achsweise unterschiedlich kombiniet werden, wobei die Vorgaben gemäss asa-Richtlinie 2A, Ziffer 5133 Sonerfälle betreffend unterschiedlichen Rad/Reifendimensionen, einzuhalten sind. Die verwendeten Reifen müssen alle von selben Hersteller stammen. Liegt vom Reifenhersteller keine entsprechende Bestätigung über mögliche Kombinationen unterschiedlicher Profilmuster vor, so müssen alle Reifen identische Profilmuster aufweisen. Der Geschwindigkeitsindex und die Mindesttragkraft müssen für das betreffende Fahrzeug ausreichend sein. Bei Fahrzeugen, die mit ABS ausgerüstet sind, muss der Reifenumfang an der Va und Ha identisch sein.
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