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Mindestbodenfreiheit nach dem Tieferlegen

Verfasst: 31 Jul 2007, 10:44
von kingofdisaster
wer kennt sich mit den vorschriften aus? ich habe gesucht, aber in den
zulassungsverordnungen und vorschriften keinen wert gefunden. mich interessiert
es, ob es eine vorgeschriebene mindestbodenfreiheit gibt.
Domi hat geschrieben:... von der nicht mehr vorhandenen Mindestbodenfreiheit ganz zu schweigen
ich stelle mir die frage, weil mein 75er recht tief ist. leider komme ich damit
momentan nicht in die einstellhalle bei meiner arbeit. die schrauben der
auspuffbriden sind das problem und schleifen bei jedem strassenknick am boden.

dies lässt sich schon beheben - aber die frage nach der mindestbodenfreiheit bleibt.

gibt es einen absoluten wert (in mm) den ein fahrzeug aufweisen muss?
gibt es ev. einen fahrzeugspezifischen wert?
gibt es ev. einen relativen wert der sich pro fahrzeug berechnen lässt?

:roll:

Verfasst: 31 Jul 2007, 10:59
von Ito
Ich glaube das Fahrzeug sollte eine gewisse Neigung ohne irgendwo zu berühren passieren können.
Ebenso müssen die Nebelleuchten, Blinker, Nummernschild einen gewissen Mindestabstand zum Boden einhalten.

Ich suche seit längerem nach diesen Tuning- Gesetzen. Hat jemand einen Link oder so??

Verfasst: 31 Jul 2007, 19:35
von anton.alfa
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/

Anscheinend ist es einfacher, die Autos zu verschandeln, als einen Link zu finden....

Verfasst: 31 Jul 2007, 19:55
von Ito
Anscheinend ist es einfacher, die Autos zu verschandeln, als einen Link zu finden....
was ist denn das für eine Anspielung??! :shock:

Verfasst: 31 Jul 2007, 20:00
von Tiramisu
Kurzer Anruf beim technischen Dienst des Strassenverkehrsamtes genügt auch in der Regel....

Verfasst: 31 Jul 2007, 21:02
von anton.alfa
Ito hat geschrieben:
Anscheinend ist es einfacher, die Autos zu verschandeln, als einen Link zu finden....
was ist denn das für eine Anspielung??! :shock:
Das ist keine Anspielung, sondern meine Meinung zum Thema Tieferlegen und anderen schwachsinnigen Basteleien.

Gruss

Christoph

Verfasst: 01 Aug 2007, 00:34
von kingofdisaster
anton.alfa hat geschrieben:
Ito hat geschrieben:
Anscheinend ist es einfacher, die Autos zu verschandeln, als einen Link zu finden....
was ist denn das für eine Anspielung??! :shock:
Das ist keine Anspielung, sondern meine Meinung zum Thema Tieferlegen und anderen schwachsinnigen Basteleien.

Gruss

Christoph
danke, das hat mir sehr sehr sehr viel geholfen.

wie ich schon schrieb, wollte ich wissen ob es einen absoluten oder einen zu
errechnenden wert gibt. wie ich auch schon schrieb, habe ich in den zulassungsverordnungen
nachgelesen - der inhalt von der erwähnten website kannte ich bereits. nur
leider ist dort nirgends ein wort darüber verloren wieviel denn die mindestbodenfreiheit
beträgt.

dies würde mich noch aus einem anderen grund interessieren:
hier in bern haben die tiefbauplaner das gefühl man müsse jede strasse
mit unzähligen, steilen bodenwellen "verschönern". dies ist nicht nur für meinen
tiefergelegten (so gekauft - nicht selbst "verschandelt") 75er eine zumutung, sondern auch für meinen,
im originalzustand belassenen, saab 9-3.
teilweise muss ich auf fast 0km/h abbremsen damit ich nicht die frontlippe
aufreisse, oder die aufhängung systematisch zerstöre an diesen bodenwellen.
wenn sich herausstellen würde, dass diese wellen zu steil sind, könnte man
auch ordentlich einsprache erheben und dagegen vorgehen. das sind unnötige,
zerstörerische hindernisse.

falls jemand meine fragen mit ja oder nein beantworten könnte, und ev.
weiterführende infos dazu hat, bin ich sehr froh darum.

@tiramisu
das werde ich am donnerstag einmal versuchen.

Verfasst: 01 Aug 2007, 07:24
von anton.alfa
Ok, dann beantworten wir die Fragen halt mit ja oder nein.
Ja, es gibt einen Mindestwert, der bestimmt werden kann.
Ja, es gibt weiterführende Infos. http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... 5919296208
Nein, das ist nicht schwierig zu finden.
Nein, es ist nicht nötig, das alles durchzurechnen, Deine Nebelleuchten sind ja vermutlich schon zu tief (25cm von Boden zu Unterkante gemäss Ziffer 313 VTS).
Ja, sie werden Dich auslachen, wenn Du mit Deinem zu tiefen 75 auf dem Tiefbauamt wegen den Schwellen meckerst.
Nein, das Tiefbauamt hat nichts mit Tieferlegen zu tun.

Gruss an einen Namenlosen

Christoph

Verfasst: 02 Aug 2007, 11:57
von kingofdisaster
so, ich bin fündig geworden.

in den erwähnten vorschriften vom kt. zh (link von anton.alfa) ist folgendes festgehalten:
Die Bodenfreiheit muss beim auf das zulässige Gesamtgewicht beladenen
Fahrzeug mindestens so gross sein, wie die Distanz zwischen dem Felgenhorn
und der Fahrbahn.
ein anruf beim strassenverkehrstamt des kt. be konnte mir herr haller folgendes erklären:
- die erwähnte bodenfreiheit "wie die distanz zwischen dem felgenhorn und der fahrbahn" habe früher als richtwert gegolten. damals habe man einfach gesagt: mit luftleeren reifen dürfe kein teil der karosserie oder des autos die fahrbahn berühren.
dies ist kein verlässlicher wert mehr, da man mit niederquerschnittreifen z.t. sehr kleine höhen erreichen würde.
- im zuge der vermehrt eingesetzten bodenwellen habe man diverse merkblätter und richtlinien nach denen man sich jetzt richte. diese merkblätter zielen auf die aerodynamischen anbauteile ab, gelten jedoch auch für das restliche fahrzeug (ölwanne, auspuff).
- zur prüfung werde jetzt eine rampe eingesetzt die es zu überfahren gilt. damit werde der böschungswinkel und die bodenfreiheit geprüft.



rampe:

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 ___________________
/____________________\    höhe = 80mm

<-- länge = 890 mm -->|

die steigung beträgt 9%


cheers
kingofdisaster