Mindestbodenfreiheit nach dem Tieferlegen
Verfasst: 31 Jul 2007, 10:44
wer kennt sich mit den vorschriften aus? ich habe gesucht, aber in den
zulassungsverordnungen und vorschriften keinen wert gefunden. mich interessiert
es, ob es eine vorgeschriebene mindestbodenfreiheit gibt.
momentan nicht in die einstellhalle bei meiner arbeit. die schrauben der
auspuffbriden sind das problem und schleifen bei jedem strassenknick am boden.
dies lässt sich schon beheben - aber die frage nach der mindestbodenfreiheit bleibt.
gibt es einen absoluten wert (in mm) den ein fahrzeug aufweisen muss?
gibt es ev. einen fahrzeugspezifischen wert?
gibt es ev. einen relativen wert der sich pro fahrzeug berechnen lässt?

zulassungsverordnungen und vorschriften keinen wert gefunden. mich interessiert
es, ob es eine vorgeschriebene mindestbodenfreiheit gibt.
ich stelle mir die frage, weil mein 75er recht tief ist. leider komme ich damitDomi hat geschrieben:... von der nicht mehr vorhandenen Mindestbodenfreiheit ganz zu schweigen
momentan nicht in die einstellhalle bei meiner arbeit. die schrauben der
auspuffbriden sind das problem und schleifen bei jedem strassenknick am boden.
dies lässt sich schon beheben - aber die frage nach der mindestbodenfreiheit bleibt.
gibt es einen absoluten wert (in mm) den ein fahrzeug aufweisen muss?
gibt es ev. einen fahrzeugspezifischen wert?
gibt es ev. einen relativen wert der sich pro fahrzeug berechnen lässt?
