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schwarze scheiben
Verfasst: 02 Mai 2004, 04:04
von 75
habe heute in bern auf der autobahn einen 155 mit 4 auspuffe und sehr geil parat gemacht gesehe (glaube mit FR nummero)
meine frage: er hatte schwarze scheiben und zwar auch vorne, ist das überhaupt erlaubt????
P.S. wenns jemand vom forum war bitte melden

Verfasst: 02 Mai 2004, 04:45
von Domi
Getönte Scheiben sind nur an den
hinteren Seitenfenstern und
Heckscheibe erlaubt...

Verfasst: 02 Mai 2004, 12:18
von Serra
An den vorderen seitenschjeiben ist jede scheibentönung verboten. Bei einem Unfall kann man damit grosse prbleme erhalten.
Kenne nur einen 155er mit kompleter Tönung und 4 Rohr anlage.

Verfasst: 02 Mai 2004, 13:41
von 75
also der 155 war schwarz!!!!
und ich hatte mal gehört das eine gewisse prozentual forne zu tönen dürfe man???????????
Verfasst: 02 Mai 2004, 14:06
von jag_rip
ich dachte bis 30% darf man vorne auch tönen. nur die frontscheibe darf nicht abgedunkelt sein...

Verfasst: 02 Mai 2004, 14:35
von 75
genau das hab ich auch mal gehört

Verfasst: 02 Mai 2004, 17:12
von alfa146ti
und genau diese 30% möchte ich mal schwarz auf weiss sehen, kann es noch nicht glauben...
Ich glaube ich rufe mal beim Strassenverkehrsamt in Zürich an....
Gruss Mario
Verfasst: 02 Mai 2004, 18:59
von 75
jou ich möchte es auch genau wissen!!!!!!!!!!!

Verfasst: 03 Mai 2004, 10:25
von BlackTurbo
Die tönung an den Seiten- resp Frontscheibe ist in der CH zu 100% verboten! Weder 0.0005 noch 30 % sind erlaubt... Gar nix!
Die Reflektions-Tönung, z.B. bei blauen Tönungsfolien ist allerdings neuerdings vorführbar. bei en andern Scheiben, versteht sich.....
Verfasst: 03 Mai 2004, 10:57
von Ringhio
Meine Frau hatte an ihrem Wagen die hinteren Scheiben ganz abgedunkelt und die vorderen zwei Seitenscheiben ganz minim.
Polizeikontrolle, verboten, entfernen... (zum Glück keine Busse)

Verfasst: 03 Mai 2004, 11:22
von AR155 V6
Verfasst: 03 Mai 2004, 11:31
von firefox
Es sind 5% Tönung erlaubt und nicht mehr!!!!
Da aber die meissten originalen Fenster schon eine 5% Tönung als Serie haben ist demzufolge gar keine Tönung mehr erlaubt!
30%

Verfasst: 03 Mai 2004, 16:16
von Cuore Sportivo
einen gewissen anteil ist erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verfasst: 03 Mai 2004, 22:14
von 75
also ich habe jetzt ca. 6 verschiedene meinungen und möchte wissen welche die richtige ist..............
spielt der kanton in dem mann lebt eine rolle???????????

Verfasst: 03 Mai 2004, 22:29
von firefox
http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/fa ... m#Scheiben
guksch du hier! Kann jeder selber nachschlagen........
Es wäre zwar möglich die vorderen Scheiben auch abzudunkeln aber dafür einen METAS Prüfbericht zu erstellen, was sehr teuer ist, macht keinen Sinn.
Auserdem hat der Prüfer die Kompetenz, dies auch mit diesem Bericht abzulehnen, wenn er negative Punkte findet!
Also, jetzt hast du es klar schwarz auf weiss.......