[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/kinerity/bestanswer/event/main_listener.php on line 514: Undefined array key "poster_answers"
Das Forum für den echten ALFA ROMEO Fan • Verwahrung für Wiederholungstäter im Strassenverkehr
Seite 1 von 6

Verwahrung für Wiederholungstäter im Strassenverkehr

Verfasst: 30 Jun 2005, 09:18
von papageno
Hallo,

das Bezirksgericht Zürich spielt offenbar mit dem Gedanken, gegen Wiederholungstäter im Strassenverkehr die Verwahrung anzuordnen.

http://www.nzz.ch/2005/06/30/zh/articleCXWDQ.html

M.E. eine Schweinerei ist, dass die Leasingfirma das Auto zurückerhalten soll - null Verantwortung, obwohl ihr Verhalten beinahe als Gehilfenschaft zu qualifizieren wäre!

Verfasst: 30 Jun 2005, 09:37
von centosedici
jaja... die gute schweiz. ein freies land.....

Verfasst: 30 Jun 2005, 09:41
von TripleA
musst aber auch bedenken das in diesem fall der mann mehrfach vorbestraft war.

Verfasst: 30 Jun 2005, 09:50
von Stefan
ist ja auch korrekt so - wenn man was anders denkt einfach mal das Kleingedruckte im Leasinvertrag lesen :verweis:

Wenn ein Auto geleast wird ist der Eigentümer die Leasingfirma und nicht der Leasingnehmer. Und wenn jemand WIEDERHOLT andere gefährdet bzw. sogar umbringt (egal ob im Strassenverkehr mit einem Auto oder mit einer Pistole o.ä.) gehört er verwahrt. Denn damit ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit - also für alle von uns.

Jeder weiss wie die Regeln funktionieren, wer es nicht begreifft oder nicht begreiffen will muss halt die Konsequenzen tragen.

Verfasst: 30 Jun 2005, 09:53
von Cuore Sportivo
RICHTIG SO!!!!

ich verstehe eure meinung echt nicht immer!

Verfasst: 30 Jun 2005, 10:22
von Turbodeltone
Cuore Sportivo hat geschrieben:RICHTIG SO!!!!

ich verstehe eure meinung echt nicht immer!
Die Frage ist einfach wann dies auch auf immer kleinere "Sünden" ange-
wendet wird, sprich ist ein notorischer Verkehrsünder auch einer der
mehrmals pro Jahr geblitzt wird etc.?

In dem Falle müsste ich ja all meine Autos auslösen und mir selber
verleasen dann würde ich nicht das Risiko eingehen das mein Eigentum
hier angetastet wird...

Verfasst: 30 Jun 2005, 10:32
von Cuore Sportivo
was mich aber am meisten stesst ist das verhältnis.

wenn ich zB mit 45 in einer 30er zone fahre habe ich das billet min. 3 monate weg!
wenn aber einen ermorde komme ich ca. 3 jahre im knast.

irgendwie habe ich das gefühl das man so für kleinen scheiss einfach zu
hart bestraft wird. bei wiederholung ist es natürlich schon gut wenns
progressiv rauf geht mit der strafe, sonst lernen es diese niemals.

vor allem fahren im betrunkenen zustand ist für mich so etwas von
rücksichtslos gegenüber andere verkehrsteilnehmer. :evil:

Verfasst: 30 Jun 2005, 10:33
von Stefan
Turbodeltone hat geschrieben: Die Frage ist einfach wann dies auch auf immer kleinere "Sünden" ange-
wendet wird, sprich ist ein notorischer Verkehrsünder auch einer der
mehrmals pro Jahr geblitzt wird etc.?...
der Typ war mehrfach vorbestraft. Für kleine Sünden kriegt man keinen Eintrag ins Strafregister - also bitte nicht Aepfel mit Birnen vergleichen.

Turbodeltone hat geschrieben: In dem Falle müsste ich ja all meine Autos auslösen und mir selber
verleasen dann würde ich nicht das Risiko eingehen das mein Eigentum
hier angetastet wird...
Auch hier denkst du wieder gar etwas kurzsichtig - unser Rechtssystem ist zwar sicherlich nicht perfekt aber mit einer solchen Bauernschläue kämst Du auch nicht weit - das Auto würde einfach konfisziert.

Regt Euch doch nicht immer so künstlich auf - Gesetze sind dazu da das wir möglichst ungestört, frei und sicher leben können und nicht umgekehrt. Die eigene Freiheit hört einfach dort auf wo sie andere Freiheiten einschränkt.

Verfasst: 30 Jun 2005, 10:36
von Stefan
Cuore Sportivo hat geschrieben:wenn ich zB mit 45 in einer 30er zone fahre habe ich das billet min. 3 monate weg!
wenn aber einen ermorde komme ich ca. 3 jahre im knast.
woher hast Du denn den Quatsch? Es kommt immer auf die Umstände an und jenachdem kannst Du auch 25 Jahre ins Gefängis gelangen für einen Mord. Abgesehen davon das 3 Jahre auch länger sind als 3 Monate...

Verfasst: 30 Jun 2005, 10:46
von Cuore Sportivo
Stefan hat geschrieben:
Cuore Sportivo hat geschrieben:wenn ich zB mit 45 in einer 30er zone fahre habe ich das billet min. 3 monate weg!
wenn aber einen ermorde komme ich ca. 3 jahre im knast.
woher hast Du denn den Quatsch? Es kommt immer auf die Umstände an und jenachdem kannst Du auch 25 Jahre ins Gefängis gelangen für einen Mord. Abgesehen davon das 3 Jahre auch länger sind als 3 Monate...
selten kommt jemand hier in der CH 25jahre im knast.....
sogar pedofile sind nach 5 jahre wieder auf freiem fuss.

und klar sind 3 jahre länger als 3 monate aber das verhältis der tat
stimmt in meine augen völlig nicht!

Verfasst: 30 Jun 2005, 11:25
von Turbodeltone
Stefan hat geschrieben:
Turbodeltone hat geschrieben: Die Frage ist einfach wann dies auch auf immer kleinere "Sünden" ange-
wendet wird, sprich ist ein notorischer Verkehrsünder auch einer der
mehrmals pro Jahr geblitzt wird etc.?...
der Typ war mehrfach vorbestraft. Für kleine Sünden kriegt man keinen Eintrag ins Strafregister - also bitte nicht Aepfel mit Birnen vergleichen.

Turbodeltone hat geschrieben: In dem Falle müsste ich ja all meine Autos auslösen und mir selber
verleasen dann würde ich nicht das Risiko eingehen das mein Eigentum
hier angetastet wird...
Auch hier denkst du wieder gar etwas kurzsichtig - unser Rechtssystem ist zwar sicherlich nicht perfekt aber mit einer solchen Bauernschläue kämst Du auch nicht weit - das Auto würde einfach konfisziert.

Regt Euch doch nicht immer so künstlich auf - Gesetze sind dazu da das wir möglichst ungestört, frei und sicher leben können und nicht umgekehrt. Die eigene Freiheit hört einfach dort auf wo sie andere Freiheiten einschränkt.

Es geht nur drum das immer mehr Verhältnisblödsinn herrscht in diesem
Land, wenn ich einen umlege würde ich im Verhältnis schneller aus dem
Knast kommen als wenn ich hier vermehrt zu schnell gefahren bin, wobei
das zu schnell gefahren auch immer relativ ist, siehe auch Deutschland...

Ein Bsp war ja in der Ostschweiz als ein Automobilist eine unbedingte
Gefägnisstrafe kassierte weil er um 2:00 morgens bei guter Sicht
200 km/h fuhr, es wird sicherlich nicht besser bei dieser Rechts-
sprechung...

Übrigens wenn die Rechtssprechung so gilt, dann geht das konfisizierte
Auto zurück an den Leasinggeber und wird nicht verschachert was ja wohl
eine Frechheit ist, denn an und für sich sollte es ja reichen das Fahrzeug
ausser Verkehr zu setzen und es dem Besitzer verkaufen zu lassen...

Gesetzte braucht es das ist klar, aber hier reden wir von einer überregle-
mentierung die unaufhaltsam fortschreitet und du wirst der erste sein der
sich bei der nächsten Busse wieder darüber aufregt...

Verfasst: 30 Jun 2005, 11:50
von Stefan
Turbodeltone hat geschrieben: Es geht nur drum das immer mehr Verhältnisblödsinn herrscht in diesem
Land, wenn ich einen umlege würde ich im Verhältnis schneller aus dem
Knast kommen als wenn ich hier vermehrt zu schnell gefahren bin, wobei
das zu schnell gefahren auch immer relativ ist, siehe auch Deutschland...
Das ist einfach nur Blödsinn! Mehr sage ich dazu nicht
Turbodeltone hat geschrieben: Ein Bsp war ja in der Ostschweiz als ein Automobilist eine unbedingte
Gefägnisstrafe kassierte weil er um 2:00 morgens bei guter Sicht
200 km/h fuhr, es wird sicherlich nicht besser bei dieser Rechts-
sprechung......
Ich kenne das Beispiel nicht, denke aber auch das es in der Ostschweiz um 2 Uhr morgens sicherlich ziemlich dunkel ist und damit nicht gute Sicht herrschen kann... abgesehen davon das man auf öffentlichen Strassen mit 200 km/h immer ein Risiko ist.
Turbodeltone hat geschrieben:Übrigens wenn die Rechtssprechung so gilt, dann geht das konfisizierte
Auto zurück an den Leasinggeber und wird nicht verschachert was ja wohl
eine Frechheit ist, denn an und für sich sollte es ja reichen das Fahrzeug
ausser Verkehr zu setzen und es dem Besitzer verkaufen zu lassen......
nochmals, als Leasingnehmer bist Du NICHT der Besitzer und hast somit keinen Anspruch darauf!
Turbodeltone hat geschrieben:Gsetzte braucht es das ist klar, aber hier reden wir von einer überregle-
mentierung die unaufhaltsam fortschreitet und du wirst der erste sein der
sich bei der nächsten Busse wieder darüber aufregt...
sicher rege ich mich im ersten Moment auch darüber auf - aber im Prinzip bin ich dann selber schuld, schliesslich habe ich gegen ein Gesetz verstossen und muss die Konsequenzen tragen. Aber wenn ihr lieber rumheult wie kleine Mädchen ok...

Verfasst: 30 Jun 2005, 11:59
von centosedici
Stefan hat geschrieben:
Turbodeltone hat geschrieben:Übrigens wenn die Rechtssprechung so gilt, dann geht das konfisizierte
Auto zurück an den Leasinggeber und wird nicht verschachert was ja wohl
eine Frechheit ist, denn an und für sich sollte es ja reichen das Fahrzeug
ausser Verkehr zu setzen und es dem Besitzer verkaufen zu lassen......
nochmals, als Leasingnehmer bist Du NICHT der Besitzer und hast somit keinen Anspruch darauf!
wenni wir schon von juristerei sprechen, dann bitte richtig! als leasingnehmer bist du sehr wohl besitzer des fahrzeugs, jedoch nicht eigentümer.

Verfasst: 30 Jun 2005, 12:12
von versetti
Ich kenne das Beispiel nicht, denke aber auch das es in der Ostschweiz um 2 Uhr morgens sicherlich ziemlich dunkel ist und damit nicht gute Sicht herrschen kann... :rofl:

Ich find das auch in Ordnung... der war mehrmals vorbestraft und hat immer wider andere in Gefahr gebracht. Was soll man mit solchen machen? Weiterfahren lassen bis etwas passiert?
Ich find das schon etwas anderes als ein paar Geschwindigkeitsbussen.
... und mit 52 sollte man langsam schlau genug sein.

Verfasst: 30 Jun 2005, 12:16
von Aldo
hmm mit 200 ist man immer ein risiko? son schwachsinn! ein risiko sind die leute, die mit ihrem twingo mit 100 auf der mittleren/rechten spur fahren und dann einfach ohne blinken auf die linke ziehen, sodass der schnellere, der von hinten kommt, ne vollbremsung machen muss... so sehe ich das.