Verwahrung für Wiederholungstäter im Strassenverkehr
Verwahrung für Wiederholungstäter im Strassenverkehr
Hallo,
das Bezirksgericht Zürich spielt offenbar mit dem Gedanken, gegen Wiederholungstäter im Strassenverkehr die Verwahrung anzuordnen.
http://www.nzz.ch/2005/06/30/zh/articleCXWDQ.html
M.E. eine Schweinerei ist, dass die Leasingfirma das Auto zurückerhalten soll - null Verantwortung, obwohl ihr Verhalten beinahe als Gehilfenschaft zu qualifizieren wäre!
das Bezirksgericht Zürich spielt offenbar mit dem Gedanken, gegen Wiederholungstäter im Strassenverkehr die Verwahrung anzuordnen.
http://www.nzz.ch/2005/06/30/zh/articleCXWDQ.html
M.E. eine Schweinerei ist, dass die Leasingfirma das Auto zurückerhalten soll - null Verantwortung, obwohl ihr Verhalten beinahe als Gehilfenschaft zu qualifizieren wäre!
Herzliche Grüsse vom Bodensee,
Dario
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- Stefan
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ist ja auch korrekt so - wenn man was anders denkt einfach mal das Kleingedruckte im Leasinvertrag lesen
Wenn ein Auto geleast wird ist der Eigentümer die Leasingfirma und nicht der Leasingnehmer. Und wenn jemand WIEDERHOLT andere gefährdet bzw. sogar umbringt (egal ob im Strassenverkehr mit einem Auto oder mit einer Pistole o.ä.) gehört er verwahrt. Denn damit ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit - also für alle von uns.
Jeder weiss wie die Regeln funktionieren, wer es nicht begreifft oder nicht begreiffen will muss halt die Konsequenzen tragen.

Wenn ein Auto geleast wird ist der Eigentümer die Leasingfirma und nicht der Leasingnehmer. Und wenn jemand WIEDERHOLT andere gefährdet bzw. sogar umbringt (egal ob im Strassenverkehr mit einem Auto oder mit einer Pistole o.ä.) gehört er verwahrt. Denn damit ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit - also für alle von uns.
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Die Frage ist einfach wann dies auch auf immer kleinere "Sünden" ange-Cuore Sportivo hat geschrieben:RICHTIG SO!!!!
ich verstehe eure meinung echt nicht immer!
wendet wird, sprich ist ein notorischer Verkehrsünder auch einer der
mehrmals pro Jahr geblitzt wird etc.?
In dem Falle müsste ich ja all meine Autos auslösen und mir selber
verleasen dann würde ich nicht das Risiko eingehen das mein Eigentum
hier angetastet wird...

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was mich aber am meisten stesst ist das verhältnis.
wenn ich zB mit 45 in einer 30er zone fahre habe ich das billet min. 3 monate weg!
wenn aber einen ermorde komme ich ca. 3 jahre im knast.
irgendwie habe ich das gefühl das man so für kleinen scheiss einfach zu
hart bestraft wird. bei wiederholung ist es natürlich schon gut wenns
progressiv rauf geht mit der strafe, sonst lernen es diese niemals.
vor allem fahren im betrunkenen zustand ist für mich so etwas von
rücksichtslos gegenüber andere verkehrsteilnehmer.
wenn ich zB mit 45 in einer 30er zone fahre habe ich das billet min. 3 monate weg!
wenn aber einen ermorde komme ich ca. 3 jahre im knast.
irgendwie habe ich das gefühl das man so für kleinen scheiss einfach zu
hart bestraft wird. bei wiederholung ist es natürlich schon gut wenns
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vor allem fahren im betrunkenen zustand ist für mich so etwas von
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- Stefan
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der Typ war mehrfach vorbestraft. Für kleine Sünden kriegt man keinen Eintrag ins Strafregister - also bitte nicht Aepfel mit Birnen vergleichen.Turbodeltone hat geschrieben: Die Frage ist einfach wann dies auch auf immer kleinere "Sünden" ange-
wendet wird, sprich ist ein notorischer Verkehrsünder auch einer der
mehrmals pro Jahr geblitzt wird etc.?...
Auch hier denkst du wieder gar etwas kurzsichtig - unser Rechtssystem ist zwar sicherlich nicht perfekt aber mit einer solchen Bauernschläue kämst Du auch nicht weit - das Auto würde einfach konfisziert.Turbodeltone hat geschrieben: In dem Falle müsste ich ja all meine Autos auslösen und mir selber
verleasen dann würde ich nicht das Risiko eingehen das mein Eigentum
hier angetastet wird...
Regt Euch doch nicht immer so künstlich auf - Gesetze sind dazu da das wir möglichst ungestört, frei und sicher leben können und nicht umgekehrt. Die eigene Freiheit hört einfach dort auf wo sie andere Freiheiten einschränkt.
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- Stefan
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woher hast Du denn den Quatsch? Es kommt immer auf die Umstände an und jenachdem kannst Du auch 25 Jahre ins Gefängis gelangen für einen Mord. Abgesehen davon das 3 Jahre auch länger sind als 3 Monate...Cuore Sportivo hat geschrieben:wenn ich zB mit 45 in einer 30er zone fahre habe ich das billet min. 3 monate weg!
wenn aber einen ermorde komme ich ca. 3 jahre im knast.
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selten kommt jemand hier in der CH 25jahre im knast.....Stefan hat geschrieben:woher hast Du denn den Quatsch? Es kommt immer auf die Umstände an und jenachdem kannst Du auch 25 Jahre ins Gefängis gelangen für einen Mord. Abgesehen davon das 3 Jahre auch länger sind als 3 Monate...Cuore Sportivo hat geschrieben:wenn ich zB mit 45 in einer 30er zone fahre habe ich das billet min. 3 monate weg!
wenn aber einen ermorde komme ich ca. 3 jahre im knast.
sogar pedofile sind nach 5 jahre wieder auf freiem fuss.
und klar sind 3 jahre länger als 3 monate aber das verhältis der tat
stimmt in meine augen völlig nicht!
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Stefan hat geschrieben:der Typ war mehrfach vorbestraft. Für kleine Sünden kriegt man keinen Eintrag ins Strafregister - also bitte nicht Aepfel mit Birnen vergleichen.Turbodeltone hat geschrieben: Die Frage ist einfach wann dies auch auf immer kleinere "Sünden" ange-
wendet wird, sprich ist ein notorischer Verkehrsünder auch einer der
mehrmals pro Jahr geblitzt wird etc.?...
Auch hier denkst du wieder gar etwas kurzsichtig - unser Rechtssystem ist zwar sicherlich nicht perfekt aber mit einer solchen Bauernschläue kämst Du auch nicht weit - das Auto würde einfach konfisziert.Turbodeltone hat geschrieben: In dem Falle müsste ich ja all meine Autos auslösen und mir selber
verleasen dann würde ich nicht das Risiko eingehen das mein Eigentum
hier angetastet wird...
Regt Euch doch nicht immer so künstlich auf - Gesetze sind dazu da das wir möglichst ungestört, frei und sicher leben können und nicht umgekehrt. Die eigene Freiheit hört einfach dort auf wo sie andere Freiheiten einschränkt.
Es geht nur drum das immer mehr Verhältnisblödsinn herrscht in diesem
Land, wenn ich einen umlege würde ich im Verhältnis schneller aus dem
Knast kommen als wenn ich hier vermehrt zu schnell gefahren bin, wobei
das zu schnell gefahren auch immer relativ ist, siehe auch Deutschland...
Ein Bsp war ja in der Ostschweiz als ein Automobilist eine unbedingte
Gefägnisstrafe kassierte weil er um 2:00 morgens bei guter Sicht
200 km/h fuhr, es wird sicherlich nicht besser bei dieser Rechts-
sprechung...
Übrigens wenn die Rechtssprechung so gilt, dann geht das konfisizierte
Auto zurück an den Leasinggeber und wird nicht verschachert was ja wohl
eine Frechheit ist, denn an und für sich sollte es ja reichen das Fahrzeug
ausser Verkehr zu setzen und es dem Besitzer verkaufen zu lassen...
Gesetzte braucht es das ist klar, aber hier reden wir von einer überregle-
mentierung die unaufhaltsam fortschreitet und du wirst der erste sein der
sich bei der nächsten Busse wieder darüber aufregt...

- Stefan
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Das ist einfach nur Blödsinn! Mehr sage ich dazu nichtTurbodeltone hat geschrieben: Es geht nur drum das immer mehr Verhältnisblödsinn herrscht in diesem
Land, wenn ich einen umlege würde ich im Verhältnis schneller aus dem
Knast kommen als wenn ich hier vermehrt zu schnell gefahren bin, wobei
das zu schnell gefahren auch immer relativ ist, siehe auch Deutschland...
Ich kenne das Beispiel nicht, denke aber auch das es in der Ostschweiz um 2 Uhr morgens sicherlich ziemlich dunkel ist und damit nicht gute Sicht herrschen kann... abgesehen davon das man auf öffentlichen Strassen mit 200 km/h immer ein Risiko ist.Turbodeltone hat geschrieben: Ein Bsp war ja in der Ostschweiz als ein Automobilist eine unbedingte
Gefägnisstrafe kassierte weil er um 2:00 morgens bei guter Sicht
200 km/h fuhr, es wird sicherlich nicht besser bei dieser Rechts-
sprechung......
nochmals, als Leasingnehmer bist Du NICHT der Besitzer und hast somit keinen Anspruch darauf!Turbodeltone hat geschrieben:Übrigens wenn die Rechtssprechung so gilt, dann geht das konfisizierte
Auto zurück an den Leasinggeber und wird nicht verschachert was ja wohl
eine Frechheit ist, denn an und für sich sollte es ja reichen das Fahrzeug
ausser Verkehr zu setzen und es dem Besitzer verkaufen zu lassen......
sicher rege ich mich im ersten Moment auch darüber auf - aber im Prinzip bin ich dann selber schuld, schliesslich habe ich gegen ein Gesetz verstossen und muss die Konsequenzen tragen. Aber wenn ihr lieber rumheult wie kleine Mädchen ok...Turbodeltone hat geschrieben:Gsetzte braucht es das ist klar, aber hier reden wir von einer überregle-
mentierung die unaufhaltsam fortschreitet und du wirst der erste sein der
sich bei der nächsten Busse wieder darüber aufregt...
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wenni wir schon von juristerei sprechen, dann bitte richtig! als leasingnehmer bist du sehr wohl besitzer des fahrzeugs, jedoch nicht eigentümer.Stefan hat geschrieben:nochmals, als Leasingnehmer bist Du NICHT der Besitzer und hast somit keinen Anspruch darauf!Turbodeltone hat geschrieben:Übrigens wenn die Rechtssprechung so gilt, dann geht das konfisizierte
Auto zurück an den Leasinggeber und wird nicht verschachert was ja wohl
eine Frechheit ist, denn an und für sich sollte es ja reichen das Fahrzeug
ausser Verkehr zu setzen und es dem Besitzer verkaufen zu lassen......
Tutte le cose che toccava RE MIDA si trasformavano in ORO.
Tutto quello che tocca la FIAT invece si trasforma in MERDA.
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Ich kenne das Beispiel nicht, denke aber auch das es in der Ostschweiz um 2 Uhr morgens sicherlich ziemlich dunkel ist und damit nicht gute Sicht herrschen kann...
Ich find das auch in Ordnung... der war mehrmals vorbestraft und hat immer wider andere in Gefahr gebracht. Was soll man mit solchen machen? Weiterfahren lassen bis etwas passiert?
Ich find das schon etwas anderes als ein paar Geschwindigkeitsbussen.
... und mit 52 sollte man langsam schlau genug sein.

Ich find das auch in Ordnung... der war mehrmals vorbestraft und hat immer wider andere in Gefahr gebracht. Was soll man mit solchen machen? Weiterfahren lassen bis etwas passiert?
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