
Sonnenblenden / Aufkleber auf Frontscheibe verboten?!
- Chrigi
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toller Vorsatz.. nur möchte ich wissen was du tust wenn sie dir das Ultimatum stellen und dir sagen entweder Kleber weg oder kein MFK Stempel...... der Kleber nützt Dir lauter auch nicht viel ohne Kontrollschilder.. ausser du hast eine Garagennummer
nimms mir nicht übel aber auch ich musste Kleinbeigeben als die Bullen von mir verlangten meinen weissen Balken von der Scheibe zu reisen.. lass die Kleber einfach mehrfach anfertigen und reise sie vor der MFK ab um sie naher wieder drauf zu hauen.. wie gesagt die Bullen sind da noch recht Tollerant wenns nur so ein dezenter Schriftzug ist. Mit der Zeit werden die Kleber eh hässlich und ausgewittert.. von demher alle 2 Jahre einen neuen zu montieren ist sicher nicht verkehrt.

keine GEWALT ist auch KEINE Lösung
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@Chrigi
Im Gesetzt steht ja folgendes :
Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist.
Na alsoooooooo mein scheiss Kleber ist LEGAL
Gruss
Lui
Im Gesetzt steht ja folgendes :
Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist.
Na alsoooooooo mein scheiss Kleber ist LEGAL
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Lui

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Ja Jag,klar ist mir der scheiss Kleber NICHT wichtig,ich scheiss drauf,bin halt "en sture Siech"jag_rip hat geschrieben:Ist doch gut, so kann man sich immer wieder die neusten Tribals und Flames draufkleben![]()
Mal ehrlich, sooo wichtig ist der kleber doch auch nicht.. sonst macht einen Prüfbericht! Dann scheisst es die MFK-Fuzzis an.



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NEIN eben nicht!
Wohl mal wieder meinen Test nicht gelesen!'
Den habe ich direkt von der MFK Homepage BL!
-----------------------------Was bedeutet das in der Praxis?
Als Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, gelten die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. An diesen Scheiben ist das Anbringen von Tönungsfolien, Bildern und Schriftzügen nicht zulässig, ausser es kann nachgewiesen werden, dass die geforderte Lichtdurchlässigkeit von 70 % auf der gesamten Fläche weiterhin eingehalten sind (z.B. metas-Prüfbericht).
Praktisch ist damit das Anbringen von Tönungsfolien, Bildern und Schriftzügen nur an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe (sofern ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist) zulässig.
Folien, die eine starke Spiegelwirkung aufweisen, so dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet, irritiert oder in ihrer Aufmerksamkeit abgelenkt werden können, sind nicht zulässig.
Ein Eintrag in den Fahrzeugausweis ist nicht erforderlich!
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Wohl mal wieder meinen Test nicht gelesen!'

-----------------------------Was bedeutet das in der Praxis?
Als Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, gelten die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. An diesen Scheiben ist das Anbringen von Tönungsfolien, Bildern und Schriftzügen nicht zulässig, ausser es kann nachgewiesen werden, dass die geforderte Lichtdurchlässigkeit von 70 % auf der gesamten Fläche weiterhin eingehalten sind (z.B. metas-Prüfbericht).
Praktisch ist damit das Anbringen von Tönungsfolien, Bildern und Schriftzügen nur an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe (sofern ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist) zulässig.
Folien, die eine starke Spiegelwirkung aufweisen, so dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet, irritiert oder in ihrer Aufmerksamkeit abgelenkt werden können, sind nicht zulässig.
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Ex.
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Es ist schon so, ein Kleber ist verboten, wenn auch noch so winzig aber wenn ich die Sonnenblende runterklappe, dann kommt die auch weiterrunter und ist nicht lichtdurchlässig....
OT: Wie wird man eigentlich Sesselfurzer bei der Mfk???




OT: Wie wird man eigentlich Sesselfurzer bei der Mfk???


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Habe es schon gelesen
werde es trotzdem nicht wegnehmen auch wenn ich 1000 mal das Auto Vorführen muss
Sie sollen den scheiss Gesetz ändern und nachdem ich zum 1001 mein Auto vorführen muss verpasse ich an meinem 164 einen TAXI SCHILD oder PIZZA KURIER Logos drauf

Habe es schon gelesen

werde es trotzdem nicht wegnehmen auch wenn ich 1000 mal das Auto Vorführen muss
Sie sollen den scheiss Gesetz ändern und nachdem ich zum 1001 mein Auto vorführen muss verpasse ich an meinem 164 einen TAXI SCHILD oder PIZZA KURIER Logos drauf





Zuletzt geändert von Lui@alfissima am 06 Dez 2005, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Hier übrigens schnell und einfach zum nachlesen.... auch für die, die ihr wägelchen immer zu tief setzen müssen.... (so wie ich)
http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/fa ... zeug_3.htm

http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/fa ... zeug_3.htm
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die MFK will, dass du dein Auto prüfen gehst und von der METAS einen Bericht vorlegst der bestätigt dass die oben im Gesetzestext genannten Vorgaben erfüllt werden.
Die MFK machts sich hier sehr leicht, alles was KEINEN Bericht hat, ist nicht zugelassen, egal obs theoretisch oder offensichtlich Kein Problem ist...
Gibts nicht so spezielle Folien die man wieder ablösen kann?? So a la System der Vinyls für Fahrzeuge, die werden ja mit seifenwasser angepasst und dann getrocknet... müsste doch theoretisch möglich sein (ok vielleicht nicht mit wasserlöslichem Klebstoff
)
Die MFK machts sich hier sehr leicht, alles was KEINEN Bericht hat, ist nicht zugelassen, egal obs theoretisch oder offensichtlich Kein Problem ist...
Gibts nicht so spezielle Folien die man wieder ablösen kann?? So a la System der Vinyls für Fahrzeuge, die werden ja mit seifenwasser angepasst und dann getrocknet... müsste doch theoretisch möglich sein (ok vielleicht nicht mit wasserlöslichem Klebstoff

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