Mal eine Frage....... darf man mit dem Töff (grosser Töff) rechts neben einer stehenden Kolone (Ampel) vorbei fahren? Ich dachte immer grosse Töffs dürfen nur links an stehenden Kolonen vorbei fahren wenn es der Platz zulässt?
Bitte um kompetente Antworten.. falls jemand den Paragraphen oder Gesetztestext kennen würde bitte posten. Danke für jeden brauchbaren Tipp.
(Habe da wieder mal Streit mit jemandem)
Fragen zum Verkehrsrecht
- Chrigi
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keine GEWALT ist auch KEINE Lösung
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Re: Fragen zum Verkehrsrecht
Du darfst weder links noch recht an einer stehenden Kolonne vorbeifahren.
Gruss
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Re: Fragen zum Verkehrsrecht
SVG Art 35 - Kreuzen und Überholen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.01.de.pdf
Art. 35
1 Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.
2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn
der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht
behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die
Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge
wieder einbiegen zu können.
3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf
jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.
4 In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen
ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden, auf
Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht
anderer nicht beeinträchtigt wird.
5 Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht
anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fussgängerstreifen
anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.
6 Fahrzeuge, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, dürfen
nur rechts überholt werden.
7 Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse
zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit
nicht erhöhen.
-----------------
Auch ein Mottorrad muss links überholen, darf dies bei einer stehenden Kolonne tun, wenn er wieder rechtzeitig einbiegen kann (Abs.2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.01.de.pdf
Art. 35
1 Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.
2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn
der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht
behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die
Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge
wieder einbiegen zu können.
3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf
jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.
4 In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen
ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden, auf
Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht
anderer nicht beeinträchtigt wird.
5 Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht
anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fussgängerstreifen
anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.
6 Fahrzeuge, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, dürfen
nur rechts überholt werden.
7 Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse
zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit
nicht erhöhen.
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Auch ein Mottorrad muss links überholen, darf dies bei einer stehenden Kolonne tun, wenn er wieder rechtzeitig einbiegen kann (Abs.2)
Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
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Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Re: Fragen zum Verkehrsrecht
Gibt noch eine Ausnahme: Velostreifen.
http://www.toeff-magazin.ch/ratgeber/ve ... g-224.html
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