Hallo Leute
Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben.
Wenn ein Pisser einem hinten in den Arsch fährt und durch den Aufprall das vor euch stehende Auto berührt wird, der vordere Lenker aber weiterfährt, wer bezahlt meinen vorderen Schaden?
Gruss
Auffahrunfall
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Re: Auffahrunfall
Ich glaube, bin aber nicht 100% sicher, dass dies nun über deine Vers. geht - kläre das mal mit deiner Versicherung ab. Die können dir dies sofort sagen.
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Re: Auffahrunfall
sofern es mir ist .... hattest du eigentlich glück !
wenn du den mindestabstand nicht eingehalten hast, müsstest du sogar für den forderen schaden aufkommen. ausser der hinten ist dir so schnell und wuchtig reingefahren dass es dich mehr als 5m nach vorne geschoben hat .....
just my two cents
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Re: Auffahrunfall
verbreite auch mal halbwahrheiten und gerüchte, ich dachte, wenn du nicht stehst gilt mindestabstand, wenn du stillstehst z.b. im Stau oder vor einem Lichtsignal, ist immer der schuld der reinkracht
wie gesagt, bin kein versicherungsheini und zum glück noch kein davon betroffener.
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Re: Auffahrunfall
so viel ich weiss ist das immer noch aktuell!SARIDDU hat geschrieben:sofern es mir ist .... hattest du eigentlich glück !
wenn du den mindestabstand nicht eingehalten hast, müsstest du sogar für den forderen schaden aufkommen. ausser der hinten ist dir so schnell und wuchtig reingefahren dass es dich mehr als 5m nach vorne geschoben hat .....
Es stellt sich die Frage ob du im Stand gebrest hast oder nicht.
- BlackTurbo
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Re: Auffahrunfall
Das eine - die Verschuldensfrage und somit Zahlfrage - hat mit dem anderen - dem Abstandhalten - nichts zu tun. Wenn einer im Parkverbot oder auf ner Wiese, dem Trottoir oder sonst wo steht und ihr knallt in ihn rein, ist auch nicht er auf einmal schuld nur weil er da nicht stehen dürfte...
Zu deiner Info bestia; m.E. muss der Auffahrende den Schaden an deiner Front bezahlen. Allerdings liegt die Beweispflicht gemäss beim Geschädigten, sofern beide die gleiche Betriebsgefahr darstellen (Auto-Auto und nicht Auto-Töff oder Auto-LKW) handelt es sich um eine reine Verschuldenshaftung.
Bei einem Unfall können auch beide Parteien gebüsst werden und dennoch ist nur einer schuld AM Unfall.
Zu deiner Info bestia; m.E. muss der Auffahrende den Schaden an deiner Front bezahlen. Allerdings liegt die Beweispflicht gemäss beim Geschädigten, sofern beide die gleiche Betriebsgefahr darstellen (Auto-Auto und nicht Auto-Töff oder Auto-LKW) handelt es sich um eine reine Verschuldenshaftung.
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Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
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