Also ich hab eine Frage bei meinem 155 ist eine tieferlegung eingetragen!
Aber ich hab nun ein Gewinde drin!Muss ich jetzt aber wieder die gleiche Tiefe haben wie bei der ersten Tieferlegung oder kann man da was ändern den ich hab eben zum Beiblatt noch ein Tüv gutachten und dort drin steht das vorne und hinten max.Tieferlegung von 315mm vorne und hinten Radmitte und kotflügel unterkante!
bei mir ist aber jetzt 330mm vorne und 320 hinten eingetragen was darf ich jetzt könnt ihr mir helfen????
Du darfst vom originalen Abstand ausgehend die Höhe beim neuen
Fahrwerk entsprechend der Bescheinigung, die dir der Verkäufer
noch übergeben muss, entsprechend einstellen.
Da hab ich auch Gewinde montiert und auf 75mm minus(hinten leider "nur" 50mm fix) geschraubt.
danach die kotflüger noch ein wenig gezogen und die Kunststoffverschalung im radkasten entfernt, da diese nur noch gestreift hat....
Danach ab zum Mfk
Der Mfk-Heini hat sich noch gewundert warum der so tief liegt und fragte mich ob ich am gewinde noch was verstellt habe?
Ich sagte ihm nein, ich habe es so montiert Wie es angeliefert wurde, da es auf 40mm eigestellt war.
diese Aussage hat ihm gereicht, nahm die Höhe (kotflügelkante bis radmitte) und trug die Masse ins Mfk-Dokument.
Das einzige was er bemängelte war, Die Nebellampen dürfen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden, da sie zu tief sind. (boden bis mitte Nebellampe müsste wenn ichs noch recht im kopf habe ca. 24cm sein.)
Mir war das eh egal, wer brauch schon nebellampen....
Fazit.
vergiss was eingetragen ist. Schau das es nicht streifft!!! und mach den eintrag!