Rechtsfrage
- Chrigi
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Rechtsfrage
Wenn ein LKW eine Tanstellenausfahrt versperrt indem er dort platziert ist und ihr den LKW umfahren müsst und auf der Strasse beschleunigen müsste damit euch die ankommenden Autos nicht rammen und ihr dann eine Frau anfährt, die hinter dem Laster hervor kommt wer ist dann schuld??????? Ihr? der Laster? Oder gibts eine Teilschuld??? Die frah hat man unmöglich kommen sehen.. sie lief auf die Strasse (ohne Fussgängerstreifen) ohne gross zu guckn... der Laster versperte jede Sicht zur Strasse oder zum Trottoir??? Was kann einem da passieren?
keine GEWALT ist auch KEINE Lösung
- Turbodeltone
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Re: Rechtsfrage
Hatten wir doch mal was ähnliches mit einem Hund, ist zwar nicht das-Chrigi hat geschrieben:Wenn ein LKW eine Tanstellenausfahrt versperrt indem er dort platziert ist und ihr den LKW umfahren müsst und auf der Strasse beschleunigen müsste damit euch die ankommenden Autos nicht rammen und ihr dann eine Frau anfährt, die hinter dem Laster hervor kommt wer ist dann schuld??????? Ihr? der Laster? Oder gibts eine Teilschuld??? Die frah hat man unmöglich kommen sehen.. sie lief auf die Strasse (ohne Fussgängerstreifen) ohne gross zu guckn... der Laster versperte jede Sicht zur Strasse oder zum Trottoir??? Was kann einem da passieren?
selbe aber als Autofahrer (stärkerer Verkehrsteilnehmer) trägst du
praktisch immer die Schuld, da kann man nicht viel machen, auch
weil du in der Situation hättest vorsichtiger Fahren müssen, etc.
an Arsch kriegen sie dich praktisch immer denke ich....

- Stefan
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Der LKW Fahrer trägt eine Teilschuld - jedoch ist der Autofahrer der die Frau überfährt vorrangig und Hauptschuldiger.
In welchem Umfang muss dann wohl ein Gericht entscheiden - der Autofahrer sollte sich einen guten Anwalt suchen....
(Ein Spitzenanwalt kann vielleicht sogar eine Teil der Schuld auf die Fussgängerin abwälzen, aber auf jeden Fall wirds ne mühsame Sache...)
In welchem Umfang muss dann wohl ein Gericht entscheiden - der Autofahrer sollte sich einen guten Anwalt suchen....
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- as
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Re: Rechtsfrage
UP 
Habe eine Frage, zum Personalwesen/Datenschutz
Ein Angestellten auf dem Bau. Der Vorgesetzte ruft dem Telefonprovider des Angestellten an (z.B. Swisscom) und verlangt einen kompletten Verbindungsnachweis.
Dort sieht er, dass während den Arbeitszeiten telefoniert wird etc. und droht den Mitarbeitern mit der Kündigung.
Nun meine Frage: Darf der Chef, resp. darf die Swisscom in diesem Fall diese Daten ausrücken?? Das ist Datenschutz?! Zu erwähnen ist, dass das Abo privat ist, wird nicht vom Arbeitgeber finanziert.

Habe eine Frage, zum Personalwesen/Datenschutz
Ein Angestellten auf dem Bau. Der Vorgesetzte ruft dem Telefonprovider des Angestellten an (z.B. Swisscom) und verlangt einen kompletten Verbindungsnachweis.
Dort sieht er, dass während den Arbeitszeiten telefoniert wird etc. und droht den Mitarbeitern mit der Kündigung.
Nun meine Frage: Darf der Chef, resp. darf die Swisscom in diesem Fall diese Daten ausrücken?? Das ist Datenschutz?! Zu erwähnen ist, dass das Abo privat ist, wird nicht vom Arbeitgeber finanziert.
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Re: Rechtsfrage
kann mir nicht vorstellen, dass dies ohne richterliche genehmigung geht... eben, wegen Verletzung der Privatsphäre...
wenn Rechtschutz vorhanden sofort melden...
evtl. auch bei Rechtsberatung abklärbar...
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- Petzi
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Re: Rechtsfrage
Da schliesse ich mich der Meinung von Mario an, kann ja nicht sein dass dies ohne weiteres möglich ist, sonst könnte ja jeder kommen und von jedem Bürger sowas beim Provider anfordern....
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Re: Rechtsfrage
@Mario & Chris
Danke für euer Post. Bin auch dieser Meinung. Vorallem das Verhalten der Swisscom..
würdet ihr gegen den Arbeitgeber oder dem Provider gehen?
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würdet ihr gegen den Arbeitgeber oder dem Provider gehen?
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Re: Rechtsfrage
beide - wobei es bei der Swisscom sicherlich schwieriger wird - da grösser und mehr kapital...
je nach dem, wenn du/er/sie eine Rechtsversicherung hat anmelden und die sollen es machen.
Ansonsten muss sicher zur Polizei gegangen werden und Anklage erhoben werden - gegen Arbeitsgeber und Swisscom - Verletzung der Privatsphäre
je nach dem, wenn du/er/sie eine Rechtsversicherung hat anmelden und die sollen es machen.
Ansonsten muss sicher zur Polizei gegangen werden und Anklage erhoben werden - gegen Arbeitsgeber und Swisscom - Verletzung der Privatsphäre
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Re: Rechtsfrage
Hat er den Auszug den gesehen, denn der Chef bekommen hat?
Vielleicht ist das ja nur ne Masche vom Chef, er weiss dass diese Person ständig während der Arbeitszeit telefoniert und hat nun gesagt er habe den Auszug der Swisscom bekommen ... Dein Kollege springt nun drauf rein, will ihn anzeigen, gibt somit zu dass er ständig während der Arbeitszeit telefoniert und am schluss hat der Chef gar keinen Auszug...
Ich würde, falls er den Auszug noch nicht gesehen hat, zuerst zum Chef gehen und verlangen dass er ihm den Auszug zeigt sprich beweist. Falls er dann wirklich einen solchen Auszug hat, erst dann würde ich rechtiliche Schritte einleiten. Kann mir aber nicht vorstellen dass das die Swisscom wirklich macht. Das würde wohl nur funktionieren wenn der Chef jemand kennen würde der dort arbeitet... Oder es sein Handy/Simkarte wäre (Geschäftshandy)... So schwer vorstellbar...

Vielleicht ist das ja nur ne Masche vom Chef, er weiss dass diese Person ständig während der Arbeitszeit telefoniert und hat nun gesagt er habe den Auszug der Swisscom bekommen ... Dein Kollege springt nun drauf rein, will ihn anzeigen, gibt somit zu dass er ständig während der Arbeitszeit telefoniert und am schluss hat der Chef gar keinen Auszug...
Ich würde, falls er den Auszug noch nicht gesehen hat, zuerst zum Chef gehen und verlangen dass er ihm den Auszug zeigt sprich beweist. Falls er dann wirklich einen solchen Auszug hat, erst dann würde ich rechtiliche Schritte einleiten. Kann mir aber nicht vorstellen dass das die Swisscom wirklich macht. Das würde wohl nur funktionieren wenn der Chef jemand kennen würde der dort arbeitet... Oder es sein Handy/Simkarte wäre (Geschäftshandy)... So schwer vorstellbar...

Saluti Villani


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Re: Rechtsfrage
guter Input Villani
keine Ahnung ob er den Auszug wirklich hat!
Danke.
Auch wenn dann im fall einer Anzeige,der Arbeitgeber alles bestreiten könnte (das er den AUszug hatte) dann würde aussage gegen aussage stehen. Mhh
P.S. übrigens, es kann genau so gut um die Orange oder Sunrise gehen.. weiss eben nicht genau um welches es sich da handelt..aber nur so nebenbei.
keine Ahnung ob er den Auszug wirklich hat!
Danke.
Auch wenn dann im fall einer Anzeige,der Arbeitgeber alles bestreiten könnte (das er den AUszug hatte) dann würde aussage gegen aussage stehen. Mhh
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Re: Rechtsfrage
Ist das sein privates Handy oder vom Geschäft?
Wenn es ein privates ist und die Swisscom hätte tatsächlich die Daten herausgegeben, wäre das aber ein rechter Skandal.
Blickreporter würden sich sicher über die Story freuen.
Soweit ich weiss kann nur die Polizei rechtlich die Nachweise anfragen.
Wenn es ein privates ist und die Swisscom hätte tatsächlich die Daten herausgegeben, wäre das aber ein rechter Skandal.
Blickreporter würden sich sicher über die Story freuen.
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Re: Rechtsfrage
Ich denke auch, dass der Arbeitnehmer vorher hätte informiert werden müssen: Anders als beim Nutzungsreglement, das nicht obligatorisch ist, hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine eventuelle Überwachung des Telefonverkehrs transparent zu kommunizieren, da sie einen Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers darstellen kann (Prinzip von Treu und Glaube, Art. 4 Abs. 2 DSG). Der Arbeitgeber hat insbesondere darüber zu informieren, dass die Möglichkeit der personenbezogenen Kontrolle der telefonischen Protokollierungen besteht und dass die Auswertungsresultate Grundlage einer Sanktionierung darstellen können, falls ein Missbrauch festgestellt wird.
- as
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Re: Rechtsfrage
werde mich da was schlauer machen, wie das ganze abgelaufen ist.
Es ist ein Privathandy.
Eben, ich denke kaum..das der Provider etwas macht. Da wäre der Fall, wie ihn Villani geschildert hat denkbarer
@dodo
danke für den Auszug.
Ist der vom OR / Arbeitsgesetz oder vom DSG?
Es ist ein Privathandy.
Eben, ich denke kaum..das der Provider etwas macht. Da wäre der Fall, wie ihn Villani geschildert hat denkbarer
@dodo
danke für den Auszug.
Ist der vom OR / Arbeitsgesetz oder vom DSG?
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Re: Rechtsfrage
Benutzt dein Kollege das Telefon während der Arbeit auch, um Arbeitskollegen anzurufen?
Falls nein - das Telefon ist schon seit geraumster Zeit unter dem Tag im Besitz der Freundin, die momentan keines hat. Er hat vorübergehendt ein anderes Not-Telefon, welches er benutzt. Falls er wirklich so einen Auszug hat (was ich aber nachwievor nicht denke) wäre das noch eine gute Antwort, mit Zusatz dass er noch seinen Anwalt einschalten wird, da dies ein totaler Eingriff in die Privatsphäre sei!
Falls nein - das Telefon ist schon seit geraumster Zeit unter dem Tag im Besitz der Freundin, die momentan keines hat. Er hat vorübergehendt ein anderes Not-Telefon, welches er benutzt. Falls er wirklich so einen Auszug hat (was ich aber nachwievor nicht denke) wäre das noch eine gute Antwort, mit Zusatz dass er noch seinen Anwalt einschalten wird, da dies ein totaler Eingriff in die Privatsphäre sei!
Saluti Villani


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