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Felgen im Beiblatt???
Verfasst: 08 Nov 2004, 13:28
von Sandi
Hi Leute
Wollt mal fragen, ob ihr alle die Felgen eingetragen habt und ein Beiblatt besitzt.
Wenn man die Felgen in Deutschland kauft, dann gibts ja kein Beiblatt. Kann man das Risiko eingehen? Welche Folgen kann es haben?
Gruss
Sandi
Verfasst: 08 Nov 2004, 13:33
von Thom
Auch wenn du die Felgen in Deutschland kaufst, sollte dir die Herstellervertretung hier in der Schweiz problemlos ein Beiblatt dafür ausstellen. Sofern die Felge für deinen Alfa zulässig sind hier! Hab mal eins von MilleMiglia bestellt - und kostete um die 30.-- Franken.
Verfasst: 08 Nov 2004, 13:36
von Sandi
Wenn sie beim Tüv zugelassen sind auf meinen Alfa, heisst das automatisch, dass sie in der Schweiz auch zugelassen sind? Ich hoffe doch.
Sandi
Verfasst: 08 Nov 2004, 13:37
von Thom
Glaub ich weniger...

TÜV ist schon ne Spur lockerer als die MFK bei uns...
Verfasst: 08 Nov 2004, 13:43
von Sandi
Wenn man dort Originalfelgen kauft, dann muss man aber nichts eintragen lassen, oder?
@Thom: Hast du dich vorher in der Schweiz erkundigt und bist dann raus, um einzukaufen, oder. Gibts da eine gute Adresse im Netz?
Sandi
Verfasst: 08 Nov 2004, 13:53
von enzo
Sandi
am besten auf der homepage vom importeur nachschauen ob diese Felge in der CH zugelassen ist...sofern es nicht ein exotischer hersteller ist....um was für felgen geht es überhaupt?
Verfasst: 08 Nov 2004, 13:56
von Sandi
@ Enzo
Ich hab noch gar keine genau im Visier, aber ich möcht nicht eine kaufen und dann dumm dastehen, weil sie in der Schweiz nicht zugelassen sind.
Sandi
Verfasst: 08 Nov 2004, 14:01
von Thom
@ Sandi
Nenein.. Ich hab die Felgen bloss privat gekauft, nicht importiert. Sie waren auf einem anderen Fahrzeug, musste also ein auf mein Modell lautendes Beiblatt besorgen...
Verfasst: 08 Nov 2004, 14:06
von xbertone
Du kannst die Felgen in Deutschland kaufen - beim CH-Importeur die CH-Bescheinigung verlangen (kostet!) und entsprechend eintragen. Wobei dies kantonal unterschiedlich gehandhabt wird. Habe beispielsweise davon gehört, dass der Kt. SH die deutschen Papiere akzeptiert....
Also am besten alles vorgängig abklären.
Der CH-Importeur ist aber gezwungen dir das Dokument auszustellen!
Verfasst: 08 Nov 2004, 16:44
von Sandi
Danke für die Infos - das ist schön zu hören!
Sandi
Verfasst: 08 Nov 2004, 17:24
von Chrigi
wenn es in der CH einen Importeur gibt ist es kein Problem ans. kann es von MFK zu MFK verschieden geregelt werden..... (wobei du kannst vorführen wo du willst, egal wo du wohnst

) ans. gibts noch ein ziemlich teures DTC Gutachten... aber diese Variante würde ich nur im Notafall in Betracht ziehen.
Verfasst: 08 Nov 2004, 17:34
von 75
http://www.paw.ch hat ein dtc gutachten
Verfasst: 08 Nov 2004, 17:52
von Sandi
Gibt es in der Schweiz einen Importeur von OZ oder Rondell?
Sandi