Verständnisfrage - brauche Hilfe!
Verständnisfrage - brauche Hilfe!
Hallo an alle
Brauche eure Meinung:
Ich habe meinen Speedster zur Behebung einiger Mängel in die Opelwerkstatt gebracht. Für mich ganz klare Garantiearbeiten.
Dazu habe ich eine Notiz geschrieben mit dem Titel:
Mängel- bzw. Garantiearbeiten
Jetzt (da offenbar mein Auto schon einmal lackiert worden ist) will Opel nicht alle Arbeiten übernehmen.
Entsprechend hat der Händler das Gefühl, dass ich jetzt dafür aufkommen soll.
Für mich ist der obenstehende Titel klar genug - was meint Ihr? Könnte dieser falsch verstanden werden?
Mündlich war klar die Rede von Garantiearbeiten - schliesslich ist der Wagen knapp 8 Mt alt....
Danke für eure Antworten.
Brauche eure Meinung:
Ich habe meinen Speedster zur Behebung einiger Mängel in die Opelwerkstatt gebracht. Für mich ganz klare Garantiearbeiten.
Dazu habe ich eine Notiz geschrieben mit dem Titel:
Mängel- bzw. Garantiearbeiten
Jetzt (da offenbar mein Auto schon einmal lackiert worden ist) will Opel nicht alle Arbeiten übernehmen.
Entsprechend hat der Händler das Gefühl, dass ich jetzt dafür aufkommen soll.
Für mich ist der obenstehende Titel klar genug - was meint Ihr? Könnte dieser falsch verstanden werden?
Mündlich war klar die Rede von Garantiearbeiten - schliesslich ist der Wagen knapp 8 Mt alt....
Danke für eure Antworten.
- jag_rip
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- Registriert: 15 Sep 2003, 09:24
- Aktuelle Fahrzeuge: .......
156 GTA SW ('04)
Alfasud 1.5 TI QV ('83)
Giulietta 2.5 V6 ('83) - Wohnort: hinterm Lenkrad
- Kontaktdaten:
naja, nun besteht die Frage, ob die Mängel etwas mit dem Lack zu tun haben...
ich gehe mit dir einig, wenn z.b. ein Sitz knarzt, hat das herzlich wenig mit dem Lack zu tun und der Hersteller soll sich was in Garantie überlegen.
Wurden die betroffenen Teile demontiert damit Lackiert werden kann, wirds schwierig dass der Hersteller noch was machen wird, er sagt dann, das sei nur passiert, wegen den Lackierarbeiten...
Rechtsschutz?
ich gehe mit dir einig, wenn z.b. ein Sitz knarzt, hat das herzlich wenig mit dem Lack zu tun und der Hersteller soll sich was in Garantie überlegen.
Wurden die betroffenen Teile demontiert damit Lackiert werden kann, wirds schwierig dass der Hersteller noch was machen wird, er sagt dann, das sei nur passiert, wegen den Lackierarbeiten...
Rechtsschutz?
Es geht an sich nicht um die Arbeiten sondern wie mein Auftrag zu verstehen ist.
Mündlich habe ich gesagt dass ja alles auf Garantie gemacht werden muss.
Meine Frage wäre, ob der Titel : Mängel- bzw. Garantiearbeiten missverstanden werden könnte.
Es geht um die Richtung der vorderen Haube da diese wackelte (dafür muss eben die ganze Front abgenommen werden... braucht halt Zeit) und die Richtung einer Türe die etwas hing.
Sie sagen, dass diese Sachen dadurch, dass der Wagen bereits lackiert worden ist - auch schon demontiert wurden..... das die Begründung.
Ich brauche das Wort bzw. (beziehungsweise) recht häufig - damit meine ich 'Besser gesagt' od. 'genauer gesagt'
Der Sinn meines Titel war ja nichts anderes als - Mängelarbeiten - besser gesagt Garantiearbeiten
Mündlich habe ich gesagt dass ja alles auf Garantie gemacht werden muss.
Meine Frage wäre, ob der Titel : Mängel- bzw. Garantiearbeiten missverstanden werden könnte.
Es geht um die Richtung der vorderen Haube da diese wackelte (dafür muss eben die ganze Front abgenommen werden... braucht halt Zeit) und die Richtung einer Türe die etwas hing.
Sie sagen, dass diese Sachen dadurch, dass der Wagen bereits lackiert worden ist - auch schon demontiert wurden..... das die Begründung.
Ich brauche das Wort bzw. (beziehungsweise) recht häufig - damit meine ich 'Besser gesagt' od. 'genauer gesagt'
Der Sinn meines Titel war ja nichts anderes als - Mängelarbeiten - besser gesagt Garantiearbeiten
ich würde mich bei opel in rüsselsheim mal melden.
auch bei opel schweiz einen brief an die direktion schreiben.
im allgemeinen hab ich allerdings über den opel kundendienst fast nur negatives gehört.
freundlich sind sie immer.
im zuri tv kam auch mal einen bericht über einen opel signum der soweit ettliche mängel hatte. der händler konnte und wollte das auto in garantie nicht mehr reparieren. kulanz und rücknahme gab von opel nicht.
auch bei opel schweiz einen brief an die direktion schreiben.
im allgemeinen hab ich allerdings über den opel kundendienst fast nur negatives gehört.
freundlich sind sie immer.
im zuri tv kam auch mal einen bericht über einen opel signum der soweit ettliche mängel hatte. der händler konnte und wollte das auto in garantie nicht mehr reparieren. kulanz und rücknahme gab von opel nicht.
- jag_rip
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Also ich hätte den Titel so verstanden wie du ihn gemeint hast.
soviel zu der frage
nun zum problem:
wusste die Garage beim Gespräch, dass das Auto bereits einmal Lackiert worden ist? Falls ja, hätten sie dir ja schon dort sagen müssen, sorry geht nicht mehr unter garantie...
andersherum hat dir die Garage im Glauben dass dein Auto unangetastet ist, gesagt es geht mit Garantie
Wer hat denn diese Teile lackiert? Der sollte entweder die Haube richtig richten, oder der Opel Garage den Aufwand bezahlen, da der die Arbeit nicht zur Zufriedenheit von dir erledigte...
soviel zu der frage
nun zum problem:
wusste die Garage beim Gespräch, dass das Auto bereits einmal Lackiert worden ist? Falls ja, hätten sie dir ja schon dort sagen müssen, sorry geht nicht mehr unter garantie...
andersherum hat dir die Garage im Glauben dass dein Auto unangetastet ist, gesagt es geht mit Garantie
Wer hat denn diese Teile lackiert? Der sollte entweder die Haube richtig richten, oder der Opel Garage den Aufwand bezahlen, da der die Arbeit nicht zur Zufriedenheit von dir erledigte...
- Turbodeltone
- Beiträge: 4268
- Registriert: 10 Sep 2003, 00:54
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Also grundsätzlich hast du geschriebe hast du um eine behebung der
Mängel gebeten und Garantiearbeiten...
Die Frage welche mir nicht ganz klar ist, du hast den Wagen so gekauft
und der wurde schlecht lackiert ab Werk oder nachträglich irgendwo
zusätzlich lackiert an vorher nicht lackierten Stellen...? Wusstest du
das der Wagen nachträglich lackiert wurde bzw wer hat diese Arbeit
in Auftrag gegeben...?
Ein Neuwagen hat Garantie auf den Lack- und Karrosserie, wenn jetzt
das Fahrzeug einen Unfall hatte und relativ schlecht repariert worden ist
mit Spaltmassen etc. haftet eigentlich der Spengler/Maler für die Arbeit
und nicht die Werksgarantie...
Mängel gebeten und Garantiearbeiten...
Die Frage welche mir nicht ganz klar ist, du hast den Wagen so gekauft
und der wurde schlecht lackiert ab Werk oder nachträglich irgendwo
zusätzlich lackiert an vorher nicht lackierten Stellen...? Wusstest du
das der Wagen nachträglich lackiert wurde bzw wer hat diese Arbeit
in Auftrag gegeben...?
Ein Neuwagen hat Garantie auf den Lack- und Karrosserie, wenn jetzt
das Fahrzeug einen Unfall hatte und relativ schlecht repariert worden ist
mit Spaltmassen etc. haftet eigentlich der Spengler/Maler für die Arbeit
und nicht die Werksgarantie...
- BlackTurbo
- Moderator
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- Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
- Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
- Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
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In meinen Augen:
Von Opel selbst könnte die Ablehnung ok sein. Denn der Garantieanspruch entfällt ja bei manchen Teilen nach einer Rep oder Demontage.
So wie es auch beim Steuergerät ist.
Opel sagt sich wohl, dass die Arbeiten die jetzt auszuführen sind aufgrund der De- und Wiedermontage der Haube enstanden sind. Deshalb kein Garantiefall.
Dann ist jedoch die Garage dafür verantwortlich und muss dafür aufkommen.
Den Titel hab ich auch so verstanden wie du es gemeint hast....
Von Opel selbst könnte die Ablehnung ok sein. Denn der Garantieanspruch entfällt ja bei manchen Teilen nach einer Rep oder Demontage.
So wie es auch beim Steuergerät ist.
Opel sagt sich wohl, dass die Arbeiten die jetzt auszuführen sind aufgrund der De- und Wiedermontage der Haube enstanden sind. Deshalb kein Garantiefall.
Dann ist jedoch die Garage dafür verantwortlich und muss dafür aufkommen.
Den Titel hab ich auch so verstanden wie du es gemeint hast....
Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
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- Turbodeltone
- Beiträge: 4268
- Registriert: 10 Sep 2003, 00:54
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Ja das stimmt so nicht ganz, es kann auch sein dass das Fahrzeug vorBlackTurbo hat geschrieben:In meinen Augen:
Von Opel selbst könnte die Ablehnung ok sein. Denn der Garantieanspruch entfällt ja bei manchen Teilen nach einer Rep oder Demontage.
So wie es auch beim Steuergerät ist.
Opel sagt sich wohl, dass die Arbeiten die jetzt auszuführen sind aufgrund der De- und Wiedermontage der Haube enstanden sind. Deshalb kein Garantiefall.
Dann ist jedoch die Garage dafür verantwortlich und muss dafür aufkommen.
Den Titel hab ich auch so verstanden wie du es gemeint hast....
Auslieferung bereits repariert worden ist im Auslieferungslager oder in
der Garage (Transportschaden etc.) dann hat der Kunde sein volles
Anrecht auf die Garantie, anders ist wenn er das Fahrzeug so ge-
kauft hat mit bewussten Mängeln....
Hoi TurboTurbodeltone hat geschrieben:Also grundsätzlich hast du geschriebe hast du um eine behebung der
Mängel gebeten und Garantiearbeiten...
Die Frage welche mir nicht ganz klar ist, du hast den Wagen so gekauft
und der wurde schlecht lackiert ab Werk oder nachträglich irgendwo
zusätzlich lackiert an vorher nicht lackierten Stellen...? Wusstest du
das der Wagen nachträglich lackiert wurde bzw wer hat diese Arbeit
in Auftrag gegeben...?
Ein Neuwagen hat Garantie auf den Lack- und Karrosserie, wenn jetzt
das Fahrzeug einen Unfall hatte und relativ schlecht repariert worden ist
mit Spaltmassen etc. haftet eigentlich der Spengler/Maler für die Arbeit
und nicht die Werksgarantie...
Ich meinte mit dem Titel : Ich brauche das Wort bzw. (beziehungsweise) recht häufig - damit meine ich 'Besser gesagt' od. 'genauer gesagt'
Der Sinn meines Titel war ja nichts anderes als - Mängelarbeiten - besser gesagt Garantiearbeiten
Wenn ich die Arbeiten bezahlen muss, dass richte ich mir die Türe sowie die Haube selber
Es ist so, mir ist beim Kauf aufgefallen, dass der Wagen Staubeinschüsse etc. hat - habe mich dann bei der Opel Vertretung der den Wagen selber 6 mt gebraucht hat nachgefragt: Keine Lackierung vorgenommen. Der Verkäufer hat mir schriflich im Vertrag zugesichert, dass der Wagen Unfallfrei und er den Wagen nicht lackiert hat.
Jetzt ist es so, dass mein Speedster ca. 1 Jahr lang noch bei einem Opel Händler an Lager war bevor dieser im Mai an einen anderen Opel Händler abgetreten wurde. Erstbesitzer ist die Opel Vertretung (in der der Wagen jetzt ist).
Es ist so, dass der Händler der das Auto 1 Jahr lang an Lager hatte - sagt, er habe nichts lackiert. Der Verkäufer auch nicht - und der Händler der das Auto zugelassen hat sagt auch, dass er nicht gemacht hat - also lügt jemand.
Der Händler - sagen wir G - der den Wagen 6 Mt. genutzt hat sagt, dass er weder eine Neuwagenabnahme gemacht hat noch beim Verkauf - da ab Platz - den Wagen genauer begutachtet hat. Er kann bzw. will nicht garantieren, dass der Wagen weder vor - noch nach seiner Inbesitznahme lackiert worden ist. Klar ist da was Faul offenbar....
Der Wagen ist eindeutig neu lackiert. Da besteht kein Zweifel. Ich habe auch nicht unbedigt geglaubt, dass Opel mir den Wagen gratis neu lackiert. Aber dann erwarte ich einfach einen negativen Bescheid - dito für allfällige Zusatzarbeiten.
Genau.Turbodeltone hat geschrieben:Ja das stimmt so nicht ganz, es kann auch sein dass das Fahrzeug vorBlackTurbo hat geschrieben:In meinen Augen:
Von Opel selbst könnte die Ablehnung ok sein. Denn der Garantieanspruch entfällt ja bei manchen Teilen nach einer Rep oder Demontage.
So wie es auch beim Steuergerät ist.
Opel sagt sich wohl, dass die Arbeiten die jetzt auszuführen sind aufgrund der De- und Wiedermontage der Haube enstanden sind. Deshalb kein Garantiefall.
Dann ist jedoch die Garage dafür verantwortlich und muss dafür aufkommen.
Den Titel hab ich auch so verstanden wie du es gemeint hast....
Auslieferung bereits repariert worden ist im Auslieferungslager oder in
der Garage (Transportschaden etc.) dann hat der Kunde sein volles
Anrecht auf die Garantie, anders ist wenn er das Fahrzeug so ge-
kauft hat mit bewussten Mängeln....
Es geht darum, dass die Speedster zum Teil erhebliche Lackmängel ab Werk haben - hätte ja sein können, dass die im Werk etwas gepfuscht haben.
Nur ist es so, dass ich den Wagen zur Begutachtung bzw. zur Abklärung gebracht habe.
- Turbodeltone
- Beiträge: 4268
- Registriert: 10 Sep 2003, 00:54
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Also mit dem kannst du ihn am Schlawittchen packen, wenn er es dirEs ist so, mir ist beim Kauf aufgefallen, dass der Wagen Staubeinschüsse etc. hat - habe mich dann bei der Opel Vertretung der den Wagen selber 6 mt gebraucht hat nachgefragt: Keine Lackierung vorgenommen. Der Verkäufer hat mir schriflich im Vertrag zugesichert, dass der Wagen Unfallfrei und er den Wagen nicht lackiert hat.
schriftlich bestätigt hat dass das Fahrzeug keinen Schaden hatte und
auch nicht nachträglich lackiert worden ist kannst du ihn dafür belangen
in meinen Augen, da spielt es keine Rolle ob er jetzt mit irgendwelchen
Ausflüchten kommt, da du ja davon ausgehen konntest das die Werks-
garantie ja haften müsste, ich würde ihn mit dieser Tatsach konfrontieren
weil wenn er es dann nicht übernimmt den Betrag kannst du eine Wert-
minderung vom Kaufpreis verlangen und das wird ihn mit ziemlicher
Sicherheit teurer kommen als die 1K zu selber zu zahlen, da ja
scheinbar die im Vertrag zugesicherte Eigenschaft unfallfrei und
nicht lackiert keinen Bestand hatte...
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